Auf dieser Seite können Sie mehr über die international renomierten und unabhängigen Richter des Monsanto Tribunals erfahren. Sie sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Die Anwälte sind unterhalb der Richter zu finden.

Der Richter


Dior Fall Sow, Senegal, ist Berater für den Internationalen Strafgerichtshof, als auch ehemalige Generalanwältin des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda, und Gründungsmitglied und Ehrenvorsitzende der senegalesischen Lawyers Association (AJS).

Sow wurde als erste Frau in Senegal zum Staatsanwalt ernannt und diente auch als leitende Angestellte des Order National du Mérite (Senegal).
 Sie hat an zahlreichen Konferenzen und Seminaren teilgenommen, rund um die Themen Menschenrechte, Frieden und Sicherheit, humanitäres Völkerrecht und internationale Strafgerichtsbarkeit in vielen Ländern, darunter in der Schweiz, Belgien, Österreich, Italien und den USA.

Sie ist auch Autorin vieler wissenschaftlicher Studien zu rechtlichen Fragen. Frühere Ämter, die sie bekleidete: Nationaldirektorin des Juvenile Correctional Education and Social Welfare; Direktorin für Rechtsangelegenheiten in SONATEL; Generalanwältin im Büro der Staatsanwaltschaft für den ICTR; und Hauptgeneralanwältin der ICTR Appelate Division.

Jorge Fernández Souza, Mexiko, ist derzeit Richter am Gericht für Verwaltungsstreitigkeiten im Bundesdistrikt von Mexiko Stadt. 

 

Er war: Regierungsbeauftragter des Bundesdistrikts in der Miguel Hidalgo Delegation; Mitglied im Rat der Bundesdistrikts-Justiz; Direktor der Abteilung für Soziale Studien und Humanwissenschaften und Leiter der Rechtsabteilung an der Autonomous Metropolitan University Unidad Azcapotzalco; Bürge beim Permanent Peoples‘ Tribunal, Capítulo México; Berater der National Arbitrage Commission (CONAI) zwischen der Zapatistische Armee der Nationalen Befreiung und der mexikanischen Regierung; berichterstattender Richter beim Russel Tribunal gegen Repression in Latein Amerika.

Jorge Fernández Souza ist des Weiteren Autor verschiedener Publikationen zu juristischen und sozialen Themen.

Eleonora Lamm, Argentinien, ist Direktorin für Menschenrechte am obersten Gerichtshof von Mendoza.

Sie hat einen Doktor in Bioethik und Law Observatory, einen Master in Bioethik und Recht und einen Master in Familienrecht von der Universität Barcelona, Spanien, inne, wo sie Bioethik unterrichtet.

Neben ihrer Mitgliedschaft am Bioethics and Law Observatory der Universität Barcelona und dem Zentrum für Bioethik an der Universität Buenos Aires hat Eleonora Lamm Erfahrung als Wissenschaftlerin am Consejo Nacional de Investigaciones Científicas y Técnicas (CONICET, Argentinien), als Beraterin für Bioethik und Recht an der Universität Oberta de Cataluña und als Direktor des Berufslebens Bioethik an der Universität Mendoza.

Sie wurde offiziell vom Präsident des argentinischen obersten Gerichtshofes bestellt worden,  in der Kommission teilzunehmen, die von der Rechtsverordnung 191/2011 ins Leben gerufen wurde, um das Zivil- und Handelsgesetzbuch von Argentinien zu reformieren und aktualisieren.

Steven Shrybman, Kanada, ist ein Partner der Justizfirma von Goldblatt Partners LLP und ist in den Feldern internationaler Handel und öffentlicher Belange in Toronto und Ottawa tätig.

Seine Arbeit in Gerichtsverfahren und Anwaltschaft beschäftigt sich mit einer Vielfalt von Themen des sowohl nationalen, als auch internationalen Rechts, welche Umwelt, Handel, Menschenrechte, demokratischer Prozess, geistiges Eigentum, Gesundheitsfürsorge und andere öffentliche Dienstleistungen umfassen.

Er schrieb weitestgehend zu internationalem Handel und Investitionsrecht  und seine Arbeit zur Beziehung zwischen Freihandel und der Umwelt war bahnbrechend, als diese in den späten 1980ern veröffentlicht wurde. Er repräsentierte zivilgesellschaftliche Gruppen und Gewerkschaften als Streithelfer in einigen Investor-Saat- und WTO Handelsstreitfällen.

Steven Shrybman ist derzeit Mitglied im Vorstand des Rates der Kanadier und am Institut für Landwirtschaft und Handelspolitik.

Françoise Tulkens, Belgium, hat einen Doktortitel in Recht, einen Master-Abschluss in Kriminologie und ein Zertifikat des Hochschullehramts für Rechte (agrégation de l'enseignement supérieur).

Sie war Professorin an der Universität von Louvain (Belgien) und hat in Belgien und als Gastprofessorin an den Universitäten Genf, Leuven, Ottawa, Paris I, Rennes, Straßburg und der Louisiana State University, in den Bereichen allgemeines Strafrecht, vergleichendes und europäisches Strafrecht, Jugendstrafrecht und Schutzsysteme für Menschenrechte unterrichtet.


Sie war Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von November 1998 bis September 2012, arbeitete als Vorsitzende des Gerichts ab Januar 2007 und als Vizepräsident des Gerichts ab Februar 2011. Seit 2011 ist sie assoziiertes Mitglied der Belgian Royal Academy. 2011 bis 2015 war sie Vorsitzende des Board of Governors der König-Baudouin-Stiftung. 2012 wurde sie Mitglied des United Nations Human Rights Advisory Panel for Kosovo.

Seit Juni 2013 ist sie Mitglied des Scientific Committee of the European Union Fundamental Rights’ Agency (FRA), deren stellvertretende Vorsitzende sie derzeit ist. Tulkens ist Autor zahlreicher Publikationen in den Bereichen Menschenrecht und Strafrecht und auch Co-Autor von Nachschlagewerken. Sie hält Ehrendoktorwürden der Universitäten Genf, Limoges, Ottawa, Gent, Lüttich und Brighton.

Gerichtssekretär


Dr. Marcos A. Orellana, Chile/ USA, ist der Senior Anwalt und Direktor des Programms für Menschenrechte und Umwelt am Zentrum für Internationales Umweltrecht (CIEL). Vor seiner Zeit am CIEL war Dr. Orellana Mitglied am Lauterpacht Forschungszentrum für Internationales Recht an der Universität Cambridge, UK. Er war zusätzlich Gastwissenschaftler am Institut für Umweltrecht in Washington DC.

Zuvor war Dr. Orellana ausbildender Professor für Internationales Recht an der Universität Talca, Chile, und Berater in verschiedenen internationalen staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen. Er hat zudem die Rechtsberatung für das chilenische Ministerium für Außenpolitik zu internationalen Umweltthemen übernommen und in diesem Amt an offiziellen Delegationen zu einigen Treffen des Multilateralen Umweltabkommens teilgenommen. 1997-1998 absolvierte Dr. Orellana das LL.M.-Programm an der amerikanischen Universität Washington am College für Recht (WCL), während dieser Zeit war er auch Praktikant im Prüfungsausschuss der Weltbank. 2009 erhielt Dr. Orellana seinen rechtswissenschaftlichen Doktorgrad vom WCL auf seine erfolgreich verteidigte Arbeit mit dem Titel: Gesundheit, Sicherheit und Umweltmaßnahmen im Internationalen Umweltrecht. Seit 2002 bot Dr. Orellana verschiedene Kurse am WCL an.

Die Anwälte


William Bourdon, Frankreich, hat für die Frage plädiert, dass Freiheit unverzichtbar für wissenschaftliche Forschung ist. Er ist der Präsident und Gründer von Sherpa, einem in Paris ansässigen Verein, der Opfer von ökonomischen Verbrechen schützt und verteidigt. Dieser versammelt rechtliche Experten und Anwälte diverser Hintergründe und arbeitet eng zusammen mit vielen zivilen Initiativen in der ganzen Welt.

Als Anwalt arbeitet W. Bourdon größtenteils an Fällen, die mit Unternehmen, Medien und Strafrecht zusammenhängen. Er beschäftigt sich außerdem mit Menschenrechten. Er repräsentierte Franco-Chilenische Familien bei den Klagen im Oktober 1998 gegen General Augusto Pinochet und vertrat auch zivile Gruppen im französischen Fall gegen die Serben, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden. Zusätzlich diente W. Bourdon als Generalsekretär der Internationalen Föderation für Menschenrechte von 1995 bis 2000. Er hat einige Bücher zu internationaler Gerechtigkeit und Menschenrechten verfasst. Sein letztes Buch, Petit manuel de désobéissance citoyenne (dt. Kleines Handbuch des Zivilen Ungehorsams), wurde 2014 vom Verlag Éditions JC Lattès herausgegeben.

Frau Dr. Gwynn MacCarrick, Australien, arbeitete u.a. als Justizbeamtin in der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien und in Dili (Osttimor) als Verteidigerin des Distriktgerichts im Rahmen der „special panels for serious crimes“ (SPSC) der Vereinten Nationen. Sie verteidigte damals einen Milizkommandanten, der in 23 Fällen der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angeklagt war. Frau Dr. Gwynn MacCarrick stellte das Plädoyer über „Ökozid“ zusammen.

"Die Arbeit des Monsanto Tribunals wird zweifellos zu der fortschrittlichen Entwicklung des internationalen Rechtes beitragen. Denn diese Arbeit wird den Inhalt der Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen erhellen und sie wird der internationalen Rechtsdebatte Anstöße geben, ob und in wieweit sich das internationale Recht unter zukünftigen Einschluss des „Verbrechens des Ökozids“ fortentwickeln sollte.

Herr Dr. Jackson Nyamuya Maogoto brachte die Frage vor, ob Monsanto in Kriegsverbrechen verwickelt war, wie sie bezeichnet werden in Artikel 8, Absatz 2 des Statutes für den Internationalen Strafgerichtshof.

"Als in den Nürnberger Prozessen deutsche Industrielle für die Unterstützung der deutschen Kriegsanstrengungen zur Verantwortung gezogen worden sind, war zugleich rechtskräftig anerkannt worden, dass das Verhalten privater Industrieller für das internationale Strafrecht relevant ist. Diese wichtige Rechtsfindung von Nürnberg ist vom militärisch-industriellen Komplex still und heimlich über die Jahrzehnte zurückgedrängt worden. Es ist an der Zeit, den Rechtsgedanken wieder zu stärken, wonach Unternehmen eine Schuld und Verantwortlichkeit zukommen kann. Das Internationale Monsanto Tribunal wird dazu beitragen, diesen Rechtsgedanken von Nürnberg wieder aufleben zu lassen. Im Kontext des internationalen Rechtes wird das Tribunal an einen entscheidenden Grundsatz erinnern und ihn mit neuer Kraft beleben: Die Entscheidungsträger von Unternehmen können für ihre Verbrechen nach internationalem Recht belangt werden."


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