Am 18. April haben die fünf RichterInnen des Monsanto Tribunals ihre Gutachten verkündet. Ihre wichtigen Schlussfolgerungen beziehen sich sowohl auf die Machenschaften von Monsanto als auch auf die dringend notwendige Weiterentwicklung des internationalen Rechts.
Die RichterInnen kommen einstimmig zum Schluss, dass die Praktiken von Monsanto die Rechte auf Nahrung, Gesundheit und eine gesunde Umwelt verletzen. Zudem beeinträchtigt Monsanto’s Verhalten die Freiheit der Wissenschafter, unerlässlich für eine unabhängige wissenschaftliche Forschung. Diese wichtigen und fundierten Rechtsgutachten werden die Opfer von Monsanto weltweit in ihrem Kampf um Gerechtigkeit unterstützen.
Die RichterInnen halten weiter fest, dass, trotzt den vielen vorhandenen rechtlichen Mitteln im Umweltschutz, eine grosse Lücke besteht zwischen den Verpflichtungserklärungen der Unternehmen und deren Umsetzung. Die Umwelt muss im internationalen Recht besser geschützt werden, die Straftat des Oekozids muss darin Eingang finden. Wäre Oekozid als Straftat international annerkannt, würden wahrscheinlich international viele Aktivitäten Monsantos diesen Tatbestand erfüllen - so die Schlussfolgerungen der RichterInnen.
Im dritten und letzten Teil ihrer Rechtsgutachten beziehen sich die RichterInnen auf die immer grösser werdende Kluft zwischen den universalen Menschenrechten und der Firmenverantwortlichkeit. Sie empfehlen den Vereinten Nationen dringend, Massnahmen zu ergreifen, damit die Rechte der Menschen und der Umwelt nicht durch Freihandelsverträge ausser Kraft gesetzt werden. Klagen gegen Unternehmen sollen vor dem Internationalen Strafgerichtshof möglich gemacht werden.
Zusammenfassung und vollständiger Text der am 18 April 2017 in Den Haag bekannt gegebenen Rechtsgutachten hier.